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   BVerfG, 15.08.1980 - 2 BvR 495/80   

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https://dejure.org/1980,124
BVerfG, 15.08.1980 - 2 BvR 495/80 (https://dejure.org/1980,124)
BVerfG, Entscheidung vom 15.08.1980 - 2 BvR 495/80 (https://dejure.org/1980,124)
BVerfG, Entscheidung vom 15. August 1980 - 2 BvR 495/80 (https://dejure.org/1980,124)
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Führungsaufsicht

Art. 103 Abs. 3 GG, § 68f StGB, Verfassungsmäßigkeit der Führungsaufsicht

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; StGB §§ 68 ff.
    Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Führungsaufsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Institut der Führungsaufsicht - Keine verfassungsrechtlichen Einwände - Gefährdete Täter - Lebensführung - Kritische Zeiträume - Unterstützung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 55, 28
  • NJW 1981, 165 (Ls.)
  • NStZ 1981, 21
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 618/75

    Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1980 - 2 BvR 495/80
    Dagegen ist von Verfassungs wegen grundsätzlich nichts einzuwenden (vgl BVerfGE 2, 118ff; 42, 1 (6ff)).

    Die Prüfung der Erforderlichkeit der Maßregel und die Erteilung der Weisungen nach Verbüßung der zweijährigen Freiheitsstrafe begegnen jedenfalls dann keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn sich der Verurteilte weiterhin in Strafhaft befindet (vgl BVerfGE 42, 1 (6ff)).

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1980 - 2 BvR 495/80
    b) Der Eintritt der Führungsaufsicht bei vollständiger Vollstreckung einer mindestens zweijährigen, wegen einer vorsätzlichen Straftat verhängten Freiheitsstrafe verstößt auch nicht gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl BVerfGE 19, 342 (348f)).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1980 - 2 BvR 495/80
    Die Frage, ob die in § 68f Abs. 2 StGB vorgesehene Prüfung vor Beendigung des Strafvollzuges von Amts wegen zu erfolgen hat (vgl OLG Bremen, MDR 1977, S 772) und ob unter "Entlassung des Verurteilten aus dem Strafvollzug" die Verbüßung der für die Anordnung der Führungsaufsicht maßgeblichen Strafe oder die tatsächliche Freilassung des Verurteilten zu verstehen ist (vgl OLG Bremen, MDR 1980, S 512; OLG Hamm, MDR 1980, S 597), ist im Rahmen der Auslegung und Anwendung jener Bestimmung in erster Linie von den zuständigen Fachgerichten zu beantworten (BVerfGE 18, 85 (92f)).
  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1980 - 2 BvR 495/80
    Das Rechtsstaatsprinzip verbietet lediglich belastende Gesetze, die zur Erreichung der Gesetzeszwecke schlechthin untauglich sind (BVerfGE 30, 250 (262ff)).
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1980 - 2 BvR 495/80
    Das widerspricht jedoch nicht den vom Rechtsstaatsgebot an die Voraussehbarkeit gesetzlicher Maßnahmen geknüpften Anforderungen (vgl BVerfGE 7, 89 (92)).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 438/65

    Berufsverbot II

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1980 - 2 BvR 495/80
    Das Interesse der Allgemeinheit an der Resozialisierung des Straftäters, insbesondere daran, zu vermeiden, daß er künftig weitere schwerwiegende Straftaten begeht, stellt ein überragendes Gemeinschaftsgut dar, das gesetzliche Einschränkungen des Grundrechts eines Straftäters auf freie Berufswahl im Rahmen strikter Verhältnismäßigkeit zu rechtfertigen vermag (vgl BVerfGE 25, 88 (101)).
  • BVerfG, 30.01.1953 - 1 BvR 377/51

    Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1980 - 2 BvR 495/80
    Dagegen ist von Verfassungs wegen grundsätzlich nichts einzuwenden (vgl BVerfGE 2, 118ff; 42, 1 (6ff)).
  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche

    Nicht erfasst sind somit Maßnahmen der Strafvollstreckung (vgl. BVerfGE 117, 71 ) sowie Maßregeln der Besserung und Sicherung (vgl. BVerfGE 55, 28 ; BVerfGK 14, 357 ; 16, 98 ).
  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 916/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung

    Die elektronische Aufenthaltsüberwachung unterfällt als Maßnahme der Führungsaufsicht der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes für das Strafrecht nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG, weil sie sich als staatliche Reaktion darstellt, die - wie das Institut der Führungsaufsicht insgesamt (vgl. BVerfGE 55, 28 ) - an die vorangegangene Begehung einer Straftat anknüpft, ausschließlich für Straftäter gilt und ihre sachliche Rechtfertigung aus der Anlasstat bezieht (vgl. BVerfGE 109, 190 ; 134, 33 ).

    Insoweit gilt für die elektronische Aufenthaltsüberwachung nichts anderes als für das Instrument der Führungsaufsicht insgesamt, das ungeachtet eines fehlenden empirischen Wirksamkeitsnachweises als eine zur Rückfallprävention geeignete Maßnahme qualifiziert wurde (vgl. dazu BVerfGE 55, 28 ).

    Denn das Interesse der Allgemeinheit an der Resozialisierung dieser Straftäter und am Schutz der Bevölkerung vor schwerwiegenden Straftaten im Sinne des § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB stellt ein überragendes Gemeinschaftsgut dar, das gesetzliche Einschränkungen des Grundrechts eines Betroffenen auf freie Berufswahl und freie berufliche Betätigung zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 25, 88 ; 55, 28 ).

  • BVerfG, 30.03.2016 - 2 BvR 496/12

    Strafbewehrte Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht (Zulässigkeit einer

    Verfassungsrechtlich ist dagegen nichts zu erinnern (vgl. BVerfGE 55, 28 ).
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